Corona: Rückkehr zur weitestgehenden Normalität

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Josefine Paul informiert.

 

Wesentliche Aussagen sind mit Wirkung zum 1. Februar 2023:

  • Wegfall der Pflicht zur fünftägigen Isolation bei einem positiven Corona-Test
  • grundsätzlich verantwortungsvoller Umgang mit Infektionskrankheiten aller Art: Ein Kind, das akut krank ist, gehört grundsätzlich nicht in die Kindertagesbetreuung
  • Einstellung der Lieferungen von Selbsttests für die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderte Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und Brückenprojekte zum Ende der 6. Kalenderwoche (10. Februar 2023)

Den ganzen Text lesen Sie gerne hier: Elternbrief_23-01-25